Bericht aus dem Gemeindekirchenrat (03.11.2021 und 01.12.2021)

03.11.2021

Nach längerer Krankheit von Pfarrer Wisch konnte der Gemeindekirchenrat wieder unter seinem Vorsitz am 3. November tagen. Eine Vielzahl von Themen stand auf der Tagesordnung, die (fast) alle bearbeitet werden konnten. Ganz obenauf lag das Themen Gottesdienst und Abendmahl. Beide wurden in der Gemeindeversammlung am 24. Oktober angesprochen.
Dabei wurde beschlossen, dass Abendmahl in nächster Zukunft mit Einzelkelchen durchzuführen. Dies gilt, solange wir auf die Regeln während der Covid-Pandemie Rücksicht nehmen müssen.
Noch nicht abschließend ausdiskutiert wurde die Möglichkeit, Gottesdienste auch nach den geltenden Regeln im Großen Saal des Gemeindehauses feiern zu können. Grundsätzlich wurde dem zugestimmt. Der begrenzte Platz erlaubt dabei folgende Lösung. Bei kleinerer Teilnehmerzahl (ca. 25) kann auf die auch in der Kirche angewendeten Vorsichtsmaßnahmen zurückgegriffen werden. Ist die Teilnehmerzahl aber größer, wird eine modifizierte 2G bzw. 3G-Regel favorisiert. In jedem Fall ist es hilfreich, einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen gültigen Test beim Gottesdienstbesuch bei sich zu haben. Grundsätzlich wird aber festgehalten, dass kein Besucher vom Gottesdienst ausgeschlossen wird.
Nun noch einige Themen, die uns darüber hinaus beschäftigt haben. Große Resonanz erfuhr in den Rückblicken die Seniorenfahrt nach Herrnhut, die ein einhellig positives Resumee erfuhr. Ebenso gewürdigt wurde der Reformationsgottesdienst in Johannes und die musikalische Ausgestaltung durch den Tricantus-Chror unter der Leitung von Katharina Gürtler.
Wir freuen uns, dass auch die Zusammenarbeit mit dem Zeitpaten e.V. und der Luthergemeinde auch in Zukunft sichergestellt ist. Da Frau Eisentraut-Voß jetzt den Vorsitz innehat, wird Frau Gudrun Naumann die stimmberechtigte Vertreterin der Luthergemeinde sein.
Einige bauliche Fragen und die Gebäude betreffende Erwägungen wurden ebenfalls erörtert. An der Planung einer dringenden Sanierung des oberen Flures, des Balkons und eines Wasserschadens im Wohnhausteil wird eifrig gearbeitet. Zur Zeit ist es aber nicht leicht die Arbeiten an entsprechende Fachfirmen zu vergeben. Um so schneller konnte ein Sturmschaden am Dach der Kirche behoben werden. Der Aufmerksamkeit Uwe Meissners ist es zu verdanken, dass nicht nur der Schaden schnell bemerkt wurde, sondern dass auch schon wenige Tage später die Dachdeckerfirma vor Ort war.
Besprochen wurde auch der Auszug von Abrao Gomes, der nach Berlin gezogen ist. Dafür wünschen wir ihm viel Glück und Gottes Segen. Seine Wohnung ist aber derzeit nicht vermietbar, da die sanitären Anlagen erst wieder in einen angemessenen Zustand versetzt werden müssen.
Eine letzte bauliche Beratung betraf den Kleinen Saal. Die Mitglieder des GKR hatten sich verabredet, den Wänden einen neuen Anstrich zu geben. Wenn man jetzt den Raum betritt, ist die Veränderung gar nicht so augenfällig. Alles steht wieder an seinem Platz. Doch deutlich bemerkbar ist die viel freundlichere Atmosphäre. Einen Freitagabend und fast den ganzen Samstag hat die Arbeit gedauert, und ist neben dem Fleiß der Mitglieder vor allem der Beharrlichkeit und Planung von Sibylle Schmid zu verdanken.

01.12.2021

Der Gemeindekirchenrat der Luthergemeinde hat Folgendes in seiner Sitzung am 01. Dezember 2021 beschlossen:
Gottesdienste finden im Großen Saal bis auf Weiteres unter 3-G statt.
Wer keinerlei Nachweis erbringen kann, wird gebeten einen Test vor Ort durchzuführen. Tests stellen wir für 5€ zur Verfügung.

Einmal im Monat findet ein Gottesdienst in der Kirche ohne Zugangsbeschränkung statt, nach geltenden Regeln der Landeskirche.

Folgende Gedanken haben den Gemeindekirchenrat zu dieser Regelung bewogen.
Grundsätzlich soll niemand ausgeschlossen werden. Weder jemand, für den diese Maßnahmen nicht in Frage kommen, noch jemand, der befürchtet infiziert zu werden und zu erkranken.
Unter den gegebenen Bedingungen (hohe Inzidenz und Hospitalisierungsraten, die Regeln der landeskirchlichen Gremien u.ä.) müssen zugleich geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die die Gefahr der Ansteckung und Übertragung möglichst minimieren.
Der Platz im Großen Saal erlaubt eine regelkonforme Gestaltung des Gottesdienstes nur bis zu einer Zahl von etwa 25 Teilnehmern.
Mit der 3G-Regelung kann auch eine höhere Teilnehmerzahl ermöglicht werden.
Die monatlichen Gottesdienste in der Kirche können aufgrund der Größe des Raumes ohne Zugangsbeschränkungen, die über das Tragen einer Maske und ausreichendem Abstand hinausgehen, gewährleistet werden.
Der Gemeindekirchenrat sieht in dieser Regelung die Möglichkeit, möglichst vielen Menschen den Zugang zum Gottesdienst zu ermöglichen, und zugleich für möglichst große Sicherheit zu sorgen.
Tragfähig ist dieses Modell vor allem auch deshalb, weil die Erfahrung gezeigt, dass ein sehr hoher Anteil unserer Gottesdienstbesucher vollständig geimpft ist.

Im Namen des Gemeindekirchenrates, Pfarrer Olaf Wisch.